Infos, Naturschutz & Tipps vom Gärtner

Selbstverständlich richten wir uns bei der Umgestaltung Ihres Gartens so gut wie möglich nach Ihren Wünschen,

allerdings sind wir auch verpflichtet, im Rahmen gesetzlicher Richtlinien zu handeln.

 

So gibt es nachfolgend ein paar Hinweise zu u.a. Gartengestaltung, Ökologie, Tier- und Igelschutz und zum Baumschutz.

Aber auch über Einsparungsmöglichkeiten - wie z.B. durch Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen - informieren wir Sie im Folgenden gerne.

Dies finden Sie ganz unten sowie auch eine Info dazu, wie Handwerker Stundenlöhne kalkulieren.

Wir zählen es zu unseren Stärken, bei der Gartenplanung und -gestaltung ökologisch zu denken. Würden wir keine Liebe zur Natur besitzen, könnten wir sicher nicht solch paradiesische Gärten schaffen! Wir denken gerne auch an die wilden Mitbewohner im Garten und Umgebung.

 

Dazu zählen nicht nur Ziele wie eine artenreiche Gestaltung des Gartens hinsichtlich der Pflanzen, um z.B. Insekten ganzjährig heimische Nahrung zu bieten, sondern auch das Einrichten von Wasserquellen, damit Vögel und Insekten eine Tränke und im Idealfall Amphibien und andere (semi-) aquatische Tiere einen Platz zum Leben finden.

 

Ausserdem legen wir Wert auf die Rücksichtnahme der Tierwelt bei Gehölzrückschnitten und Rodungen.

 

 

Denken Sie zur Zeit über einen Splitt- oder Schotter-"Garten" nach? Wir auch:

Grafik bereitgestellt vom Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. (VGL NRW): Link.

 

Siehe dazu auch: Artikel im Beschaffungsdienst GaLaBau (Stand: 04.08.20)

 

 

Förderprojekte der Gemeinde Bönen (2020, 2022)

"Be(e) friendly" (September 2020)

 

"Be(e) friendly 2.0: Von Grau zu Grün" (Mai 2022)

Tiere im Garten

Der Igel - ein Gärtnerfreund braucht Hilfe

Igel sind im Garten wohlbekannt - eigentlich! Die letzten Jahre waren so trocken, dass die kleinen Gartengesellen es schwer haben. Die Insektenfresser finden nicht mehr genug Nahrung und der Boden ist zu hart, um z.B. nach Würmern zu suchen. Da die Nächte auch nicht immer genug Abkühlung bringen, sind die nachtaktiven Igel sogar auch tagsüber auf Nahrungs- und vor allem Wassersuche!

Das ist vor allem für Igel-Mütter dramatisch, die entweder selbst nicht genug Nahrung finden oder ihre Jungtiere nicht versorgen können. Es ist möglich, dass sich der Nachwuchs aus purer Not auf den Weg aus dem Nest macht, wenn die Mutter nicht mehr zurückgekommen ist. Sollten Sie umherirrende - womöglich sogar nackte und blinde - Jungtiere finden, kontaktieren Sie bitte eine Igelstation!

(Infos auch bei Pro Igel e.V.: Pflegestellen und Igelschutz e.V.: Tipps zur Ersthilfe). Falls Sie bei der Gartenarbeit aus Versehen ein Igelnest aufstöbern, decken Sie es bitte vorsichtig wieder zu und versuchen Sie, die Igelchen nicht weiter zu stören.

Erst, wenn Sie feststellen, dass das Nest verwaist ist (je nachdem, wie weit die Mutter für die Nahrungssuche laufen muss, kann das viele Stunden dauern, bis sie zurückkommt), sollten Sie die Igeljungen in Pflege geben.

Wenn Sie akut helfen möchten, können Sie Wasser und Katzenfutter anbieten, um die Igel zu unterstützen (bitte keine Milch oder rohe Eier).

Für einen igelfreundlichen Garten können Sie insektenfreundliche Pflanzen setzen, Unterschlupfmöglichkeiten zwischen trockenem Holz und Laub bieten bzw. durch nicht wegräumen schaffen oder Schlupflöcher im oder unter dem Zaun lassen, damit der Igel durch die Gärten wandern kann und nicht auf der Straße überfahren wird.

 

Auch Treppen, Schächte und Teichufer können zur Falle werden, hier helfen Austiegssmöglichkeiten und Rampen wie Bretter oder Steine. Auf Laubgebläse und Mähroboter sollte dem Igel zuliebe verzichtet werden. Durch Laubgebläse können junge Igel umhergepustet werden und sich Knochenbrüche zuziehen. Mähroboter können Igel schwer verletzen, obwohl diese den "Apfeltest" bestehen und Objekte umfahren sollten. In der Realität ziehen sich verletzte Igel zurück, ohne einen Mucks von sich zu geben und können an den Verletzungen sterben, wenn sie nicht gefunden und versorgt werden.

Umweltbildung schon für Kaulquappen

Damit auch die Kurzen im Kindergarten schon für Umwelt und Naturschutz begeistert werden können, hat unser eigener Betriebsnachwuchs, dies 2010 zum Thema der Bachelorarbeit gewählt und ein Kinderbuch gestaltet.

Es trägt den Titel "Bombina sucht ein Zuhause" und handelt von der Gelbbauchunke 'Bombina' (Kenner wissen Bescheid), die nach der Zerstörung ihres gewohnten Lebensraums auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist.

 

Gestaltet wurde es mit farbenfrohen Aquarellen von Freunden und natürlichen Feinden.

 

Bei Einzelabnahme liegt der Stückpreis bei 20 € (brutto), Mengenrabatt für Wiederverkäufer oder für größere Stückzahlen nach Absprache.

 

> Für Kindergärten und Lehreinrichtungen in Unna, Kamen und Umgebung sind wir gerne zu individuellen Absprachen bis hin zu Spenden bereit.

 

Sollten Sie Interesse an Bombinas abenteuerlicher Reise haben,

setzen Sie sich gerne mit uns Verbindung!

 

Der Lernort Natur und die Rollende Waldschule

Wir engagieren uns ehrenamtlich für den "Lernort Natur" und die "Rollende Waldschule" und freuen uns immer über Umweltliebe und Interesse an Artenschutz.

Die Rollende Waldschule zeigt und lehrt über heimische Tiere in unserem Wald und Garten. Mit Tierpräparaten und Lehrmaterial werden Lebensweisen, Bedarf und Schutzmöglichkeiten anschaulich und zum Anfassen dargestellt.

 

Die Rollende Waldschule besucht Kindergärten, Schulen, Altenheime, Frauenhilfen, Männervereine, Themenwochen, Sommerfeste, Weihnachtsmärkte und Sie, wenn Sie möchten!

 

Kommen Sie gern zum 3. "Tag der Natur" am 06.07.2025 in Bergkamen an der Hansastr. 101!

"Muss" der Baum wirklich weg?

Der Winter: die Zeit für starke Rückschnitte und Rodungen

Pflege- und Formschnitte dürfen ganzjährig durchgeführt werden. Die Zeit hierfür beginnt in der Regel im Spätsommer bzw. frühen Herbst (meist September), je nach Witterung und Temperatur.

 

Jährlich dürfen jedoch nur vom 1. Oktober bis Ende Februar starke Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und Gebüschen vorgenommen werden und diese auch gefällt oder sogar gerodet werden. Melden Sie sich also bitte rechtzeitig, damit ihr Garten noch vor dem Stichtag (1. März) in Form gebracht werden kann.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besagt nämlich nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, dass es verboten ist "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."

 

Diese Regelung dient im Wesentlichen dem Schutz von Brutvögeln, die in der betreffenden Zeit Nestbau in den Gehölzen betreiben und ihre Jungen aufziehen. Zudem beginnt ab März in der Regel die Wachstumsperiode der Pflanzen. Schneiden Sie zu diesem Zeitpunkt die frischen Triebe ab, hat das Gehölz kaum eine Chance in dem betreffenden Jahr in Form zu kommen.

 

Bäume sind nur dann durch den oben genannten Paragrafen geschützt, wenn sie nicht im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen (KUP) oder auf "gärtnerisch genutzten Grundflächen" stehen.

Gärtnerisch genutzte Grundflächen sind

  • Flächen des Erwerbsgartenbaus oder Obstplantagen
  • Flächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung und Pflege geprägt sind, wie private Zier- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Rasensportanlagen oder öffentliche Gärten (Park- und Grünanlagen, auch Friedhöfe)

Keine gärtnerisch genutzten Grundflächen sind:

  • Streuobstwiesen
  • Straßenbegleitgrün

 

Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass ganzjährig und unabhängig von den obenstehenden Fristen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten. Befindet sich also z.B. ein bewohntes Vogelnest im Baum, ist eine Fällung nicht zulässig. Wenn das Nest wiederholt belegt ist, gilt ein grundsätzlicher Schutz.

Werden Fortpflanzungs-/Ruhestätten oder regelmäßige Aufenthaltsorte von Tieren beschädigt oder zerstört, greift außerdem wieder § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Danach ist es verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (z.B. ein Wespennest im Baum). Auch dieser Schutz gilt unbefristet.

Fällarbeiten: Baumschutz

In Kamen findet eine Baumschutzsatzung Anwendung, die laut §3 (Geschützte Bäume) das Fällen von "Laubbäume[n] mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm und Nadelbäume[n] mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm Umfang, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden" untersagt.

In Privatgärten sind hiervon ausgenommen: Obstbäume (bis auf Walnussbaum, Esskastanie).

 

Für gefällte Bäume müssen zudem Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, damit ein artenreicher Baumbestand fortbesteht (§7: mindestens 1 neuer Baum für jeden entfernten geschützten Baum, je nach Stammumfang des entfernten Baums (>150 cm) auch mehr).

Detaillierte Informationen finden Sie im Internetauftritt der Stadt Kamen im Bereich Dienstleistungen: Hier sind sowohl die Baumschutzsatzung als auch ein Antrag auf Fällerlaubnis hinterlegt.

 

Auch in Bönen, Hamm, Dortmund, Holzwickede und Schwerte sind die Baumschutzsatzungen zu beachten!

In Unna, Bergkamen und Fröndenberg findet keine Baumschutzsatzung (mehr) Anwendung.

 

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben oder sich hinsichtlich der nötigen Behördengänge / Fällgenehmigungen beraten lassen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflanzenschädlinge

Der Eichenprozessionspinner - Achtung: Gesundheitsgefahr!

Beachten Sie bitte: Im Juli und August sind die Raupen (Larven) des Eichenprozessionsspinners im letzten Entwicklungsstadium, in welchem die reizenden Brennhaare am stärksten ausgeprägt sind.

 

Meiden Sie befallene Eichen! Halten Sie unbedingt Abstand zu Nestern und Raupen!

 

Die Brennhaare können bei Menschen und Tieren (Weidetiere oder auch spazierende Hunde oder Katzen!) gesundheitliche Beschwerden auslösen. Die Brennhaare sind mikroskopisch klein und mit Widerhaken bewehrt, für die Haut und vor allem für die Atemwege und die Augen kann das schmerzhafte, anhaltende (ca. 2 Wochen) Beschwerden hervorrufen: allergische Reaktionen und Hautreizungen, auch mit Bläschenbildung, Atemwegsbeschwerden, in schlimmen Fällen auch Asthmaanfällen, oder Beeinträchtigungen der Augen, in schlimmen Fällen mit vorübergehnder Erblindung, kommen.

Bitte denken Sie auch daran, jeden Kontakt mit den Haaren zu vermeiden, falls Familienmitglieder - v.a. Kinder oder Haustiere - betroffen sind: die Brennhaare haften am Körper und an der Kleidung und können immer noch übertragen werden!

 

!! Bitte halten Sie sich von Eichen mit Eichenprozessionsspinner-Raupen fern !!

 

Kein Kontakt mit neuen oder alten Gespinstnestern (auch am Boden!) oder Raupen - informieren Sie die Stadt oder beauftragen Sie eine spezialisierte Firma. Bitte führen Sie selbst keine Maßnahmen durch und denken Sie zuerst an die Gesundheit! Beachten Sie bei Wind die Windrichtung, die Brennhaare sind sehr fein und werden teilweise hunderte Meter transportiert.

 

Hinweise der Stadt Kamen zum Umgang mit Eichenprozessionsspinnern sowie telefonische Meldestelle: 02307 - 148 1303

 

Hinweise des Gesundheitsamtes Kreis Unna sowie Merkblatt zum Umgang mit dem EPS

 

Informatives Video im NDR über den EPS und über den EPS sowie "andere Plagen" (wie den Buchsbaumzünsler)

 

Der Buchsbaumzünsler

 

Beim Buchsbaumzünsler handelt es sich um einen kleinen, weißen Falter, der seine Eier auf die Blattunterseite von Buchsbäumen legt. Aus diesen schlüpfen hellgrüne Raupen, die an Buchsbäumen starke Fraßschäden an Blättern und Rinde hervorrufen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absterben der Pflanze führen. Zudem sind die Raupen relativ kälteresistent und können sogar überwintern.

Um dem Befall des Zünslers vorzubeugen, gibts es verschiedene Mittel und Wege. Hierzu zählen Hausmittel mit geringen Mengen Spülmittel/ Schmierseife, Essig und Wasser oder mit Wasser verdünntes Öl des Neem-Baums (Neem-Öl).

 

Das Abspritzen mit dem Hochdruckreiniger ist eine weitere Möglichkeit. Die Raupen können dann auf ausgebreitete Folien fallen und abgesammelt werden.

Regelmäßiges Abspülen des Buchses mit einer Gießkanne kann auch bereits helfen, die Fraßschäden zu reduzieren.

Eine weitere einfache Methode sind spezielle Mittel gegen den Zünsler, die im Handel erhältlich sind. Sie wirken durch einen Mikroroganismus, Bacillus thuringensis, der die Raupen (alle Raupen!) befällt und binnen kürzester Zeit tötet. Diese Mittel sollten Sie allerdings nicht zu oft einsetzen. Wenn sie z.B. 2-3x im Jahr ihren Buchs einsprühen, auch von der Blattunterseite, wo die Eier abgelegt werden, haben Sie im Grunde schon keine Probleme mehr. Durch diese Methode wäscht sich das Mittel bei Regen auch weniger ab.

Sie sollten selbst abwägen, wie wichtig Ihnen die Optik Ihres Buchsbaums ist oder wie oft sie ihn behandeln. Wir bringen diese Mittel nicht auf.

 

 

Im letzten Jahr konnten wir im Übrigen in unserem eigenen Garten beobachten, dass sich Spatzen, Meisen und teilweise auch Wespen als natürliche Feinde des Zünslers zeigten. Es ist sinnvoll, geeignete Nistkästen oder -plätze für Singvögel im Garten zu schaffen - eine ökologische Variante.

 

Wenn Sie langfristig keine Gegenmaßnahmen ergreifen möchten oder ihr Buchs dem Zünsler bereits erlegen ist, kann dieser natürlich auch entfernt werden. Beachten Sie hierbei, dass der Wurzelballen erfahrungsgemäß groß und dicht verzweigt ist und so relativ schwierig zu entfernen ist. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, erledigen wir diese Arbeit gerne für Sie.

Steuervorteile für Privatgärten

Für Privathaushalte sind Einsparungsmöglichkeiten aus zwei Quellen möglich: für "haushaltsnahe Dienstleistungen" und  "Handwerksleistungen".

 

Die Bundesregierung hat mit dem "Konjunkturprogramm I" und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4.000,00 € erhöht.

 

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil gewährt, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € verbessert wurde, also auf maximal 1.200,00 €.

 

 

Rechenbeispiel: Gartenpflege

Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen:

Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflegen und für diese Rechnung beinhalten seine Leistung für Gehölzschnitt, Pflege der Pflanzflächen und Rasenpflege nur Arbeitskosten. Er berechnet netto 1.980,00 €. Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, USt., (im allgemeinen Sprachgebrauch: Mehrwertsteuer) von 19%, beträgt die Rechnungsumme 2.356,20 €. Der 20 % Steuervorteil in Höhe von 471,24 € mindert direkt Ihre Einkommensteuer.

 

                        Arbeitskosten                         1.980,00 €

                        + 19 % Umsatzsteuer                376,20 €

                        Summe brutto                         2.356,20 €

 

                        20 % Steuervorteil               471,24 € 

 

Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten einschließlich USt., Anfahrtskosten und ausnahmsweise Kosten für Nebenleistungen wie Abfuhr des Grünschnitts) 20.000,00 € beträgt, können Sie den gesamten Steuervorteil von 4.000,00 € nutzen.

 

                        Arbeitskosten, inklusive Umsatzsteuer:    20.000,00 €

                        Maximaler Steuervorteil                            4.000,00 €

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